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   OVG Thüringen, 13.01.2015 - 2 KO 146/12   

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https://dejure.org/2015,1237
OVG Thüringen, 13.01.2015 - 2 KO 146/12 (https://dejure.org/2015,1237)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 13.01.2015 - 2 KO 146/12 (https://dejure.org/2015,1237)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 2 KO 146/12 (https://dejure.org/2015,1237)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 118 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Hilfsmittel/Heilmittel | Beihilfe | Übergangsregelung von Beihilfeansprüchen in Thüringen: Statische Verweisung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Thüringen, 18.03.2010 - 2 KO 387/09

    Rechtmäßigkeit der Minderung der Beihilfe der Thüringer Beamten durch sog.

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.01.2015 - 2 KO 146/12
    Dies entspreche auch verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung in Niedersachsen (VG Hannover, Urt. v. 24. März 2011, 13 A 5395/10), und auch der erkennende Senat habe dies in seiner Rechtsprechung zur sog. Praxisgebühr (Senatsurteil vom 18. März 2010, 2 KO 387/09, ThürVBl. 2011, 61) gebilligt.

    Im Zeitpunkt der Behandlung und Rechnungstellung (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt BVerwG, Urt. v. 24. März 1982, 6 C 95/79, Rn. 30 in juris; Senatsurt. vom 18. März 2010, 2 KO 387/09, ThürVBl. 2011, 61) galt in Thüringen die Übergangsregelung gemäß § 129 Abs. 4 ThürBG.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Senatsurteil vom 18. März 2010 (2 KO 387/09, ThürVBl. 2011, 61, Ziff. 23 in juris).

  • VG Meiningen, 09.05.2011 - 1 K 190/10

    Anwendbarkeit der Beihilfevorschriften des Bundes auf thüringische Beamte;

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.01.2015 - 2 KO 146/12
    Selbst wenn man die Einstufung als statische Verweisung nicht akzeptiere, sei mit dem Verwaltungsgericht Meiningen (Urt. v. 9. Mai 2011, 1 K 190/10 Me) davon auszugehen, dass die Übergangsfrist erst mit Ablauf der 5. Landtagswahlperiode (Herbst 2014) endete.

    Durch die statische Verweisung erhalten die BhV in der Übergangszeit Gesetzesrang (entgegen VG Meiningen, Urt. v. 9. Mai 2011, 1 K 190/10 Me, Umdruck S. 8) insoweit, als sie Änderungen nur noch durch gesetzliche Regelung zugänglich sind und Änderungen auf der Ebene der BhV als Verwaltungsvorschrift von der gesetzlichen Verweisung nicht erfasst und damit nicht Gegenstand der Übergangsregelung werden.

    Es kann auch insoweit dahinstehen, ob, wie das Verwaltungsgericht Meiningen (Urt. v. 9. Mai 2011, a. a. O.) meint, die vom Bundesverwaltungsgericht eingeräumte Übergangsfrist noch bis zum Ende der 5. Legislaturperiode des Thüringer Landtags (Oktober 2014) andauerte.

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.01.2015 - 2 KO 146/12
    Die BhV wurden vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17. Juni 2004 (2 C 50/02; BVerwGE 121, 103 = JZ 2005, 246 m. zust. Anm. Battis) für verfassungswidrig erklärt, weil sie gegen die Anforderungen des Gesetzesvorbehalts (Art. 20 Abs. 3 GG) verstießen.

    Insbesondere verstieß sie nicht gegen die vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 17. Juni 2004, a. a. O., Rn. 16 in juris) zu Recht aus dem Vorbehalt des Gesetzes abgeleiteten Anforderungen der hinreichenden Verankerung in der parlamentarischen Willensbildung sowie der Publizität.

    Ließe man in einer statischen Verweisung eines Gesetzes auf eine Verwaltungsvorschrift die Verweisung auf eine derartige Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften zu, so würde erneut genau der Zustand erreicht, den das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 17. Juni 2004 (a. a. O.) beenden wollte.

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.01.2015 - 2 KO 146/12
    Es handelt sich nicht um ein Regelwerk, bei dem abschnitts- oder vorschriftenweise Unklarheit über den jeweiligen Rang der Vorschrift bestünde (so die Situation in BVerfG, Beschl. v. 13. September 2005, 2 BvF 2/03, BVerfGE 114, 196, Rn. 203 in juris).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.01.2015 - 2 KO 146/12
    Zwar trifft es zu, dass Regelungen, die die Beamten zu gewährende Beihilfe auf das begrenzen, was den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung als medizinisch gebotene Behandlung garantiert wird (BVerfG, Beschl. v. 7. November 2002, 2 BvR 1053/98, BVerfGE 106, 225).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.01.2015 - 2 KO 146/12
    Fragen zu auslaufendem Recht bleiben nur dann für die Zukunft klärungsbedürftig, wenn sie sich aufgrund einer entsprechenden Nachfolgeregelung unverändert weiterhin stellen (BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2003 - 5 B 261/02, NVwZ 2003, 866) oder die Klärung noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft bei Anhaltspunkten für eine erhebliche Zahl von Altfällen von Bedeutung ist (BVerwG, Beschl. v. 20. Dezember 1995 - 6 B 35/95, NVwZ-RR 1996, 712).
  • BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 95.79

    Wehrrecht - Fürsorge - Sterilisation - Beihilfe

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.01.2015 - 2 KO 146/12
    Im Zeitpunkt der Behandlung und Rechnungstellung (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt BVerwG, Urt. v. 24. März 1982, 6 C 95/79, Rn. 30 in juris; Senatsurt. vom 18. März 2010, 2 KO 387/09, ThürVBl. 2011, 61) galt in Thüringen die Übergangsregelung gemäß § 129 Abs. 4 ThürBG.
  • BVerwG, 17.01.2003 - 5 B 261.02

    Schwerbehinderte; unentgeltliche Beförderung; Fahrgeldausfälle; Erstattung im

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.01.2015 - 2 KO 146/12
    Fragen zu auslaufendem Recht bleiben nur dann für die Zukunft klärungsbedürftig, wenn sie sich aufgrund einer entsprechenden Nachfolgeregelung unverändert weiterhin stellen (BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2003 - 5 B 261/02, NVwZ 2003, 866) oder die Klärung noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft bei Anhaltspunkten für eine erhebliche Zahl von Altfällen von Bedeutung ist (BVerwG, Beschl. v. 20. Dezember 1995 - 6 B 35/95, NVwZ-RR 1996, 712).
  • VG Hannover, 24.03.2011 - 13 A 5395/10

    § 120 NBG i.V.m. § 87c NBG a.F. als gesetzliche Grundlagen der Beihilfe in

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.01.2015 - 2 KO 146/12
    Dies entspreche auch verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung in Niedersachsen (VG Hannover, Urt. v. 24. März 2011, 13 A 5395/10), und auch der erkennende Senat habe dies in seiner Rechtsprechung zur sog. Praxisgebühr (Senatsurteil vom 18. März 2010, 2 KO 387/09, ThürVBl. 2011, 61) gebilligt.
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 34.03

    Übernahme der Beihilfevorschriften als Landesrecht; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.01.2015 - 2 KO 146/12
    Diese Rechtsprechung hat sich durchgesetzt (s. z. B. BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 2004, 2 C 34/03, NVwZ 2005, 710, für die entsprechende Regelung in Bayern).
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